EU Verordnung über das Geldwäschegesetz IOTA

Eine Antwort auf die Verordnung über den Transfer von Geldern

Ein offener Brief an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union

Am 28. April 2022 beginnen die Trilogsitzungen über die Geldtransferverordnung (TOFR) zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU. Während die IOTA Foundation das Ziel der TOFR, die Geldwäsche zu bekämpfen, voll unterstützt, sind wir besorgt über einige Regeln in der Verordnung, die auf ein faktisches Verbot von nicht gehosteten Wallets hinauslaufen und der Maschinenwirtschaft und der europäischen Kryptoindustrie schweren Schaden zufügen würden. Daher bitten wir Sie, unser Anliegen zu unterstützen, indem Sie diesen Brief teilen und den Antwortbogen ausfüllen, der mit diesem Blogpost verlinkt ist.

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Sehr geehrte Entscheidungsträger der Regulierungsbehörden,

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die IOTA Foundation unterstützt voll und ganz die Ziele der Europäischen Union und der Financial Action Taskforce (FATF), die Geldwäsche zu bekämpfen und die Finanzierung des Terrorismus und anderer krimineller Handlungen zu verhindern. Wir stimmen mit diesen Zielen überein, die im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Geldtransferverordnung (TOFR) stehen.

Dennoch sind wir der Meinung, dass die vorgeschlagene TOFR-Gesetzgebung die von uns vertretene Maschinenwirtschaft erheblich beeinträchtigen kann, wenn sie die Nutzung und Entwicklung von Diensten mit nicht gehosteten Geldbörsen hemmt. In diesem offenen Brief untersuchen wir die Teile der vorgeschlagenen Gesetzgebung, die sich auf nicht gehostete Wallets und ihre Fähigkeit zur Interaktion mit Krypto-Asset-Providern (CASPs) auswirken, da diese Komponenten für die Maschinenwirtschaft wesentlich sind; und wir fordern die Regulierungsbehörden auf, Alternativen zu prüfen, um unsere gemeinsamen Ziele der Transparenz und Sicherheit zu erreichen.

Zunächst werden wir (I) erläutern, warum der aktuelle Entwurf der Geldtransferverordnung auf ein faktisches Verbot von nicht gehosteten Wallets hinausläuft, und dann (I) die Bedeutung von nicht gehosteten Wallets für die Maschinenwirtschaft aufzeigen. Als nächstes (II) werden wir die Auswirkungen darstellen, die bestimmte Bestimmungen der aktuellen kompromittierten Version des EP auf die gesamte europäische Kryptoindustrie haben würden. Schließlich (III) werden wir zeigen, warum der regulatorische Ansatz der FATF-Leitlinien der einzig gangbare Weg ist, der sich stattdessen auf eine Überprüfung der verschiedenen Akteure einer Transaktion in einem rechtlich durchsetzbaren, risikobasierten Ansatz zur Überprüfung einzelner Transaktionen konzentriert.

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I) Ungehostete Geldbörsen sind für die Maschinenwirtschaft unerlässlich

Die Zahl der vernetzten Geräte hat in den letzten Jahrzehnten drastisch zugenommen und wird bis 2025 schätzungsweise 75 Milliarden erreichen. Von Sensoren im Straßenverkehr, in Autos oder Industrieanlagen bis hin zu digitalen Identitätslösungen, Anwendungen im Gesundheitswesen, grüner Energie und mehr – die Welt wird immer vernetzter und öffnet die Tür für die sogenannte tokenisierte Maschinenwirtschaft.

In der Maschinenwirtschaft sind vernetzte intelligente Maschinen autonome Marktteilnehmer. Sie können selbstständig Dienstleistungen, Geldmittel, Waren und Daten austauschen. In Zukunft wird jede Maschine mit einer eigenen, nicht gehosteten Geldbörse ausgestattet sein, die es ihr ermöglicht, unabhängig mit Sensoren und Netzwerken zu interagieren, um eine effiziente und skalierbare Maschinenwirtschaft zu erreichen. Die Vorteile von Maschinen, die automatisch Token und Daten direkt miteinander oder über CASPs handeln, sind gewaltig.

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So würde beispielsweise ein Auto mit seiner eigenen gehosteten Geldbörse automatisch Token mit einer Parkuhr mit eigener nicht gehosteter Geldbörse austauschen, um das Parken zu bezahlen, oder Token an einer Börse handeln, um für Dienstleistungen in einem neuen Netz oder Gebiet bezahlen zu können. Ungehostete Geldbörsen ermöglichen diese Mikrotransaktionen schnell, ohne zusätzliche Kosten und unabhängig vom Volumen der Transaktionen.

II) Maximalistische Regulierung von nicht gehosteten Wallets: Die nachteiligen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die Maschinenwirtschaft und die europäische Kryptoindustrie

Wir sind besorgt, dass die FATF-Richtlinien in der EU übermäßig umgesetzt werden könnten. Die Position des Europäischen Parlaments verlangt, dass CASPs sowohl den Urheber als auch den Begünstigten jeder Transaktion mit ungehosteten Wallets verifizieren müssen, obwohl eine ungehostete Wallet keine rechtlich verpflichtete Einheit darstellen kann. In der Praxis ist dies unmöglich, insbesondere bei Maschinen.

Darüber hinaus befürchten wir, dass die vorgeschlagenen Meldepflichten für Transaktionen mit nicht gehosteten Geldbörsen über 1.000 EUR zu einem unüberschaubaren Verwaltungsaufwand für die zuständigen nationalen Behörden werden und nur von begrenztem operativen Nutzen sind.

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Letztendlich wird die aktuelle Position des Europäischen Parlaments Zahlungen zwischen Automaten und CASPs unnötig langsam und teuer machen und die Entwicklung neuer Anwendungsfälle in der Maschinenwirtschaft in der EU untergraben. Andere Gerichtsbarkeiten können von der Niederlage der Europäischen Union profitieren.

Ein weiteres Beispiel ist der automatisierte Energiehandel im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, bei dem die Verbraucher zu Energieerzeugern werden. In Zukunft würden intelligente Zähler und andere Geräte automatisch Energie im Namen ihrer Besitzer kaufen und verkaufen. Solche intelligenten Maschinen würden sich auf nicht gehostete Geldbörsen stützen, die in der Lage wären, in großem Umfang Transaktionen durchzuführen, da die Preise je nach Angebot und Nachfrage schwanken. Milliarden von Maschinen und intelligenten Sensoren würden entweder direkt oder über automatisierte Marktplätze miteinander interagieren. Jede Verzögerung, die dadurch entsteht, dass ein Vermittler die Identität der Marktteilnehmer für jede Mikrotransaktion überprüfen muss, würde den Einsatz dieser neuen Technologie ausschließen. Um die europäischen Klimaziele (im Rahmen des Klimazielplans 2030) und die Entwicklung neuer technischer Lösungen in der Maschinenwirtschaft zu unterstützen, braucht die EU eine Regulierung, die die breite Nutzung von nicht gehosteten Geldbörsen angemessen berücksichtigt.

III) Lösung: Ein risikobasierter Ansatz im Einklang mit den FATF-Leitlinien

Die IOTA Foundation setzt sich voll und ganz für die Bekämpfung der Geldwäscherei ein. Wir erkennen die Bemühungen der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments an, den besonderen technologischen Charakter von Überweisungen in Krypto-Assets anzuerkennen und das Risikoprofil dieser Überweisungen von elektronischem Geld zu unterscheiden. Zu diesem Zweck sind wir der Meinung, dass Transaktionen zwischen nicht gehosteten und gehosteten Wallets in den Anwendungsbereich der AML/CFT-Vorschriften aufgenommen werden sollten, wobei wir anerkennen, dass nicht gehostete Wallets keine Verpflichteten sind. Eine solche rechtliche Behandlung steht im Einklang mit den FATF-Leitlinien und ihrem risikobasierten Ansatz.

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Unsere Vorschläge lauten daher wie folgt:

  • CASPs als regulierte Einrichtungen sollten der Dreh- und Angelpunkt im Kampf gegen Geldwäsche sein. Die Prüfung von Sanktionen und die Überwachung verdächtiger Transaktionen gehören bereits heute zu ihrem Aufgabenbereich. Sie haben die Möglichkeit und die Mittel, die Prüfung von Kryptotransaktionen in Bezug auf ihre eigenen Kunden sicherzustellen. Wir glauben, dass der Vorschlag der Kommission und das Verhandlungsmandat des Rates der EU für den TOFR diese Realität genau widerspiegeln.
  • Der ursprüngliche, von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für die Geldtransferverordnung sah eine De-minimis-Ausnahme für Überweisungen unter 1000 EUR vor. Diese Ausnahmeregelung steht auch im Einklang mit den FATF-Leitlinien und ist der beste und praktikabelste Ansatz für Kleinstzahlungen durch Maschinen.
  • Zwei spezifische Aspekte von verteilten Ledgern, nämlich (i) ihre Fähigkeit, eine unveränderliche und öffentlich sichtbare Aufzeichnung jeder Transaktion zu erstellen, und (ii) ihre Fähigkeit, die Entwicklung dezentraler Finanzanwendungen zu unterstützen, müssen weiter bewertet und im Kampf der Europäischen Union gegen Geldwäsche genutzt werden. Wir unterstützen daher die Aufnahme einer Überprüfungsklausel (neuer Artikel 30a) und sind der Meinung, dass diese Klausel als zusätzlichen Punkt die „Bewertung des Einsatzes der dezentralen Ledger-Technologie im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ enthalten sollte. In dem Maße, in dem die technologischen Instrumente den derzeitigen Umgang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überholen, müssen sich auch die Instrumente zu deren Bekämpfung weiterentwickeln.

Wir ermutigen hiermit andere DLT-Akteure, ob sie nun Krypto-Projekte, Universitäten, Forscher, Dienstleister oder ähnliches sind, sich uns anzuschließen und diesen offenen Brief hier zu unterzeichnen. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein faires Gesetz die einzige Grundlage ist, um gemeinsam voranzukommen.

Original by IOTA Foundation: https://blog.iota.org/a-response-to-the-transfer-of-funds-regulation/


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